Steuerstrafrecht in Berlin

Was bei einer Durchsuchung durch die Steuerfahndung passiert und wie Sie sich richtig verhalten

Steuerfahndung und Durchsuchung

Das Wichtigste in Kürze

Portrait Jasper Graf von Schlieffen

Wenn die Steuerfahndung klingelt, läuft bereits ein Strafverfahren gegen Sie.

Die Steuerfahndung kommt meist früh am Morgen und mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss. Sagen Sie nichts zur Sache und rufen Sie Ihren Verteidiger an. Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist in dieser Lage in aller Regel ausgeschlossen. Entscheidend ist jetzt, was mitgenommen wird und was Sie sagen.

Überblick Steuerfahndung

01.

Wer die Steuerfahndung ist

Die Steuerfahndung gehört zur Finanzverwaltung, ermittelt bei Steuerstraftaten aber mit den Befugnissen der Polizei. In Berlin sitzt sie beim Finanzamt für Fahndung und Strafsachen in Tempelhof. Sie wird tätig, wenn ein Verdacht auf Steuerhinterziehung besteht, zum Beispiel nach Kontrollmitteilungen, Anzeigen oder Auffälligkeiten bei einer Betriebsprüfung.

02.

Der Durchsuchungsbeschluss

Eine Durchsuchung setzt in aller Regel einen Beschluss des Ermittlungsrichters am Amtsgericht voraus. Darin steht, gegen wen ermittelt wird, wegen welcher Steuern und Jahre und wonach gesucht werden darf.

Lassen Sie sich den Beschluss aushändigen und lesen Sie ihn genau. Er zeigt, was den Fahndern bereits bekannt ist, und er begrenzt, was durchsucht werden darf.

03.

Richtiges Verhalten während der Durchsuchung

Bleiben Sie ruhig und höflich und leisten Sie keinen Widerstand. Sie müssen keine Angaben zur Sache machen, auch nicht im scheinbar lockeren Gespräch in der Küche.

Rufen Sie Ihren Verteidiger an und bitten Sie die Fahnder, mit dem Beginn zu warten, bis er erreichbar ist. Einen Anspruch darauf haben Sie nicht, oft wird es aber akzeptiert. Notieren Sie, welche Räume durchsucht werden und wer anwesend ist.

04.

Was mitgenommen werden darf

Gesucht wird nach Unterlagen und Daten: Buchhaltung, Kontoauszüge, Verträge, Rechner, Handys, Zugänge zu Cloud-Speichern. Geben Sie nichts freiwillig heraus, sondern widersprechen Sie der Sicherstellung. Dann muss die Beschlagnahme gerichtlich überprüft werden können, und Sie behalten Ihre Rechtsmittel.

Bestehen Sie auf einem vollständigen Verzeichnis der mitgenommenen Gegenstände. Passwörter müssen Sie nicht herausgeben.

05.

Durchsuchung im Unternehmen

Wird im Betrieb durchsucht, betrifft das auch Mitarbeiter. Sie sollten wissen, dass sie während der Durchsuchung keine spontanen Auskünfte geben müssen und Fragen an den Verteidiger verweisen können.

Benennen Sie einen Ansprechpartner, der die Fahnder begleitet und notiert, was mitgenommen wird. Für Buchhaltungsdaten, die der Betrieb weiter braucht, lässt sich oft eine Lösung über Kopien finden.

Steuerfahndung im Haus?
Rufen Sie sofort an, auch während die Durchsuchung noch läuft.

06.

Selbstanzeige nach der Durchsuchung?

Mit dem Erscheinen der Fahnder ist eine strafbefreiende Selbstanzeige für die betroffene Tat in aller Regel ausgeschlossen. Eine Berichtigung kann aber immer noch strafmildernd wirken. Ob sie sinnvoll ist und wann, entscheiden wir erst nach Akteneinsicht.

Mehr zu den Voraussetzungen auf der Seite Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung.

07.

Akteneinsicht und Stellungnahme

Nach der Durchsuchung beantrage ich Akteneinsicht bei der Bußgeld- und Strafsachenstelle oder der Staatsanwaltschaft. Erst wenn klar ist, worauf der Verdacht beruht, entscheiden wir, ob eine Stellungnahme abgegeben wird.

Schätzungen der Fahndung lassen sich mit Belegen oft korrigieren.

08.

Steuerliche und strafrechtliche Folgen

Neben dem Strafverfahren läuft das Besteuerungsverfahren weiter. Die Steuerfahndung ermittelt auch die Besteuerungsgrundlagen, das Finanzamt setzt Steuern und Zinsen fest.

Strafrecht und Steuerrecht müssen deshalb aufeinander abgestimmt werden, am besten in enger Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater.

09.

Wie das Verfahren enden kann

Viele Steuerstrafverfahren enden ohne Hauptverhandlung: mit einer Einstellung, einer Einstellung gegen Geldauflage oder einem Strafbefehl. Die Höhe der Strafe richtet sich vor allem nach dem Hinterziehungsbetrag. Wer früh verteidigt wird, hat mehr Spielraum für eine Lösung ohne öffentliches Verfahren.

Wie das Verfahren bei der Strafsachenstelle läuft, steht auf der Seite Schreiben der Bußgeld- und Strafsachenstelle. Einen Überblick gibt die Seite Anwalt Steuerstrafrecht Berlin.

FAQ: häufig gestellte Fragen zur Steuerfahndung

Muss ich die Steuerfahndung hereinlassen?

Mit einem richterlichen Beschluss dürfen die Fahnder Ihre Räume durchsuchen, auch gegen Ihren Willen. Leisten Sie keinen Widerstand, sagen Sie aber nichts zur Sache.

Als Beschuldigter nicht. Sie haben ein umfassendes Schweigerecht. Auch scheinbar harmlose Erklärungen am Küchentisch werden notiert.

Wenn es als Beweismittel in Betracht kommt, ja. Widersprechen Sie der Mitnahme, damit die Beschlagnahme gerichtlich überprüft werden kann. Passwörter müssen Sie nicht herausgeben.

Für die Tat, wegen der durchsucht wurde, in aller Regel nicht mehr strafbefreiend. Eine Berichtigung kann aber strafmildernd wirken. Wann sie sinnvoll ist, klären wir nach Akteneinsicht.

Oft viele Monate, bei umfangreichen Unterlagen auch länger. Die Auswertung beschlagnahmter Daten braucht Zeit.

Das ist die Ausnahme. Haftbefehle kommen vor allem in Betracht, wenn Fluchtgefahr besteht oder Beweise beseitigt werden könnten.

Das Steuergeheimnis schützt Ihre Daten. Bei einer Durchsuchung im Betrieb bekommen aber oft Mitarbeiter etwas mit, und im Rahmen der Ermittlungen können Banken oder Geschäftspartner angeschrieben werden.

Das Honorar vereinbaren wir vor Beginn schriftlich, abhängig vom Umfang des Verfahrens.

Nehmen Sie Kontakt auf

Vertrauliches Erstgespräch nach einer Durchsuchung

Rufen Sie mich an, auch wenn die Fahnder noch im Haus sind. Was Sie mir sagen, unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht.

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