Verteidigung von Jugendlichen und Heranwachsenden in Ermittlungs- und Jugendstrafverfahren
Anwalt Jugendstrafrecht Berlin
Das Wichtigste in Kürze
Ein Ermittlungsverfahren gegen einen Jugendlichen oder Heranwachsenden trifft betroffene Familien meist unvorbereitet.
Anders als im allgemeinen Strafrecht steht im Jugendstrafrecht nicht die Maßmahme, sondern der erzieherische Gedanke im Vordergrund – dennoch drohen empfindliche Sanktionen bis hin zur Jugendstrafe.
Ich verteidige seit vielen Jahren Jugendliche und Heranwachsende in Berlin, von der ersten polizeilichen Vorladung über das Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung vor dem Jugendgericht. Dabei arbeite ich eng mit den Erziehungsberechtigten und, wo sinnvoll, mit der Jugendgerichtshilfe zusammen.
Mein Ziel ist es, jungen Menschen und ihren Familien frühzeitig Orientierung zu geben, unnötige Belastungen zu vermeiden und, wo immer möglich, eine Einstellung des Verfahrens oder eine erzieherische statt strafende Lösung zu erreichen – ohne dabei die Ernsthaftigkeit des Vorwurfs zu unterschätzen.
Als unabhängiger Einzelanwalt stehe ich Ihnen und Ihrem Kind persönlich als direkter Ansprechpartner zur Verfügung, diskret und mit dem nötigen Fingerspitzengefühl für eine ohnehin schwierige Situation.
Überblick Jugendstrafrecht
01.
Grundlagen des Jugendstrafrechts: Erziehung vor Strafe
02.
Wer gilt als jugendlich, wer als heranwachsend?
03.
Diversion: Verfahrenseinstellung ohne Hauptverhandlung
04.
Erziehungsmaßregeln (§§ 9–12 JGG)
05.
Zuchtmittel: Verwarnung, Auflagen und Jugendarrest (§§ 13–16 JGG)
Anwalt Jugendstrafrecht
06.
Jugendstrafe (§§ 17 ff. JGG)
07.
Das Verfahren vor dem Jugendgericht in Berlin
08.
Untersuchungshaft bei Jugendlichen (§ 72 JGG)
Untersuchungshaft darf gegen Jugendliche nur angeordnet werden, wenn ihr Zweck nicht durch eine vorläufige Erziehungsmaßregel oder andere Maßnahmen erreicht werden kann. Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit sind die besonderen Belastungen der Haft für junge Menschen ausdrücklich zu berücksichtigen; bei unter 16-Jährigen gelten zusätzliche, engere Voraussetzungen.
Gerade wenn eine Untersuchungshaft im Raum steht, ist rasches anwaltliches Handeln entscheidend, um Alternativen wie eine betreute Unterbringung aufzuzeigen und eine Haftverschonung zu erreichen.
09.
Erziehungsberechtigte, Jugendgerichtshilfe und Führungszeugnis
FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Jugendstrafrecht
Was tun, wenn mein Kind eine Vorladung von der Polizei erhalten hat?
Weder Ihr Kind noch Sie als Erziehungsberechtigte sind verpflichtet, gegenüber der Polizei Angaben zur Sache zu machen. Vereinbaren Sie vor jeder Aussage einen Termin bei einem auf Jugendstrafrecht spezialisierten Anwalt und nehmen Sie die Vorladung zunächst nicht wahr, ohne vorher Akteneinsicht beantragt zu haben. Als Anwalt für Jugendstrafrecht in Berlin berate ich Sie kurzfristig und diskret unter 030 53217660.
Ab welchem Alter gilt in Deutschland das Jugendstrafrecht?
Das Jugendstrafrecht gilt für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren zwingend. Bei Heranwachsenden zwischen 18 und 20 Jahren prüft das Gericht nach § 105 JGG im Einzelfall, ob Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht angewendet wird. Kinder unter 14 Jahren sind strafunmündig und können nicht strafrechtlich belangt werden.
Was ist der Unterschied zwischen Jugendlichen und Heranwachsenden im Strafrecht?
Jugendliche (14 bis 17 Jahre) unterliegen immer dem Jugendstrafrecht. Bei Heranwachsenden (18 bis 20 Jahre) entscheidet das Gericht nach § 105 JGG, ob wegen des Reifegrads der Persönlichkeit oder der Art der Tat Jugendstrafrecht oder allgemeines Strafrecht zur Anwendung kommt. Diese Weichenstellung hat erhebliche Auswirkungen auf die möglichen Sanktionen und sollte frühzeitig anwaltlich begleitet werden.
Welche Strafen drohen im Jugendstrafrecht?
Das Jugendgerichtsgesetz kennt drei Stufen: Erziehungsmaßregeln (§§ 9–12 JGG, z. B. Weisungen), Zuchtmittel (§§ 13–16 JGG, z. B. Verwarnung, Auflagen, Jugendarrest) und die Jugendstrafe (§§ 17 ff. JGG) als freiheitsentziehende Sanktion von sechs Monaten bis zu fünf, in Ausnahmefällen zehn Jahren. Es gilt der Grundsatz: Erziehung vor Strafe.
Was ist Diversion und wann wird ein Jugendstrafverfahren eingestellt?
Diversion bezeichnet die Einstellung eines Jugendstrafverfahrens durch Staatsanwaltschaft oder Gericht nach §§ 45, 47 JGG, mit oder ohne erzieherische Maßnahme, ohne dass es zu einer Hauptverhandlung kommt. Das Absehen von der Verfolgung nach § 45 JGG wird zwar im Erziehungsregister vermerkt (§ 60 Abs. 1 Nr. 7 BZRG), das Erziehungsregister ist aber nicht Bestandteil des Führungszeugnisses. Ob Diversion in Betracht kommt, hängt stark von einer frühzeitigen, gut vorbereiteten Verteidigung ab. Wie ein solches Verfahren abläuft, zeigt das Fallbeispiel zur Einstellung nach § 45 JGG.
Müssen Eltern beim Jugendstrafverfahren anwesend sein?
Erziehungsberechtigte haben im Jugendstrafverfahren eigene Rechte, etwa auf Anwesenheit bei der Vernehmung und in der Hauptverhandlung, sind zur Teilnahme aber nicht in jedem Verfahrensstadium verpflichtet. In der Praxis ist die Einbindung der Eltern jedoch wichtig für die Verteidigungsstrategie und wird von der Jugendgerichtshilfe eng begleitet.
Wirkt sich eine Verurteilung im Jugendstrafrecht auf das Führungszeugnis aus?
Nicht jede Sanktion wird im polizeilichen Führungszeugnis vermerkt. Viele Entscheidungen im Jugendstrafrecht werden nur im Erziehungsregister erfasst, das nicht öffentlich einsehbar und nicht Bestandteil des Führungszeugnisses ist. Eintragungen dort werden entfernt, sobald die betroffene Person das 24. Lebensjahr vollendet hat (§ 63 Abs. 1 BZRG). Ob und wie lange ein Eintrag im Führungszeugnis erscheint, hängt von Art und Höhe der Sanktion ab. Ich prüfe frühzeitig, welche Folgen für Ausbildung, Studium oder Beruf drohen und wie sie sich vermeiden lassen.
Wie schnell sollte ich einen Anwalt für Jugendstrafrecht in Berlin einschalten?
Möglichst sofort nach Bekanntwerden einer Vorladung, Durchsuchung oder Festnahme. Im Jugendstrafverfahren werden häufig in den ersten Tagen wichtige Weichen gestellt, etwa im Hinblick auf eine mögliche Diversion oder die Vermeidung von Untersuchungshaft. Als Anwalt für Jugendstrafrecht in Berlin bin ich in dringenden Fällen kurzfristig erreichbar unter 030 53217660.
Lassen Sie uns gemeinsam die rechtlichen Herausforderungen Ihres Kindes meistern.