Ihr Anwalt für Sexualstrafrecht in Berlin

Ich verteidige Beschuldigte bei Vorwürfen aus dem gesamten Bereich der Sexualdelikte – diskret, erfahren und mit dem nötigen Fingerspitzengefühl für eine oft besonders belastende Situation.

Schwerpunkt Sexualstrafrecht

Das Wichtigste in Kürze

Portrait Jasper Graf von Schlieffen

Der Vorwurf einer Sexualstraftat trifft Beschuldigte meist völlig unvorbereitet und mit erheblicher Wucht, sowohl privat, beruflich als auch gesellschaftlich.

Schon die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens kann gravierende Folgen haben, noch bevor ein Gericht überhaupt entschieden hat.

Ich verteidige Mandanten im gesamten Spektrum des Sexualstrafrechts, von der ersten Vorladung durch die Polizei bis zur Hauptverhandlung vor dem Landgericht. Dabei lege ich besonderen Wert auf eine frühzeitige, überlegte Verteidigungsstrategie, denn gerade in diesem Deliktsbereich werden in den ersten Tagen eines Verfahrens oft die Weichen für dessen weiteren Verlauf gestellt.

Sexualstrafverfahren beruhen häufig auf Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen, in denen es entscheidend auf eine sorgfältige Beweiswürdigung, die Aussagepsychologie und die genaue Prüfung des Tatvorwurfs ankommt. Mein Ziel ist es, Ihre Rechte in jeder Phase des Verfahrens zu wahren und auf eine faire, rechtsstaatliche Aufklärung des Sachverhalts hinzuwirken.
Überblick Sexualstrafrecht

01.

Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung

Seit der Reform des Sexualstrafrechts gilt der Grundsatz „Nein heißt Nein“: Strafbar ist bereits jede sexuelle Handlung gegen den erkennbaren Willen einer Person, unabhängig davon, ob Gewalt oder Drohungen eingesetzt wurden. Das hat den Anwendungsbereich der Vorschrift erheblich erweitert und macht die Abgrenzung der einzelnen Tatvarianten – vom sexuellen Übergriff über die sexuelle Nötigung bis zur Vergewaltigung – in der Praxis oft komplex. Entscheidend ist regelmäßig die genaue Rekonstruktion des Geschehens und die Frage, wie der entgegenstehende Wille erkennbar geworden sein soll. Hinter beiden Tatbeständen verbergen sich oft komplizierte wirtschaftliche Sachverhalte und komplexe zivil- oder verwaltungsrechtliche Fragestellungen. Über den Tatbestand der Untreue sind in der jüngeren Vergangenheit immer stärker Risikoentscheidungen im Wirtschaftsleben, die sich später als (vermeintlich) unrichtig erwiesen haben, ins Visier staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen geraten. Hier besteht die große Gefahr, dass die tatsächlich eingetretene Entwicklung in der Rückschau als zwangsläufig oder zumindest hoch wahrscheinlich angesehen wird. Frühzeitige Verteidigung ist notwendig, um solchen Festlegungen entgegenzutreten. ​Ich habe in vielen Verfahren wegen Betrug und Untreue verteidigt und habe Erfahrung und Expertise mit der Aufbereitung der zivil- oder verwaltungsrechtlichen Hintergründe des Vorwurfs bei komplexen Sachverhalten.

02.

Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen

Diese Vorschrift betrifft sexuelle Handlungen im Rahmen bestimmter Obhuts-, Erziehungs- oder Abhängigkeitsverhältnisse, etwa zwischen Lehrenden und Schutzbefohlenen oder in familiären Konstellationen. Die Strafbarkeit knüpft an das besondere Vertrauens- oder Abhängigkeitsverhältnis an, unabhängig von einer möglichen Einwilligung. Eine genaue Prüfung, ob ein solches Schutzverhältnis im konkreten Fall tatsächlich vorlag, ist für die Verteidigung von zentraler Bedeutung.

03.

Sexualisierte Gewalt gegen Kinder

Delikte gegen Kinder werden vom Gesetzgeber mit besonders hohen Strafrahmen belegt und in der Ermittlungspraxis mit hoher Intensität verfolgt. Verfahren in diesem Bereich sind für Beschuldigte in der Regel existenziell belastend und erfordern eine besonders sorgfältige, frühzeitige Verteidigung, insbesondere im Hinblick auf die Bewertung kindlicher Zeugenaussagen und etwaiger digitaler Beweismittel.

04.

Besitz und Verbreitung von Missbrauchsabbildungen

Bereits der Erhalt, Besitz oder die Weitergabe entsprechender Dateien kann strafbar sein, häufig ausgelöst durch automatisierte Uploads, Messenger-Weiterleitungen oder Cloud-Funde bei einer Durchsuchung. Ermittlungsverfahren in diesem Bereich basieren regelmäßig auf technischen Auswertungen von Datenträgern. Eine Verteidigung muss deshalb sowohl die rechtlichen als auch die technischen Aspekte der Ermittlungen genau nachvollziehen, etwa die Frage des Vorsatzes bei automatisiert gespeicherten oder weitergeleiteten Inhalten. Strafverfahren wegen Subventionsbetrug (§ 264 StGB) sind oftmals äußerst komplex. Dies nicht zuletzt daran, dass die Rechtsgrundlagen der Subventionsgewährung in nicht immer leicht zugänglichen Richtlinien, Verordnungen oder Gesetzen des Bundes und/oder der Länder oder in Rechtsakten der Europäischen Union zu finden sind. Außerdem kommt der Subventionsgeber oftmals seiner Verpflichtung, die subventionserheblichen Tatsachen eindeutig zu bezeichnen, nicht oder nicht vollständig nach. Die Rechtsprechung hat hierfür komplizierte Lösungen über § 4 SubvG entwickelt, die im Einzelfall besonders genauer Prüfung bedürfen. ​Ich verfüge über Erfahrung in Verfahren wegen der sog. Corona-Hilfen, wie auch in „großen“ Verfahren (z. B. „Hohe Düne“ in Mecklenburg-Vorpommern).

05.

Sexuelle Belästigung

Seit 2016 ist auch unerwünschtes „Grapschen“ ohne Gewalt oder Nötigung eigenständig strafbar. Diese Fälle spielen häufig im beruflichen Umfeld, in der Öffentlichkeit oder im privaten Rahmen eine Rolle und werfen in der Praxis oft schwierige Abgrenzungsfragen auf, etwa zur Erheblichkeit der Handlung und zur Beweislage.
Sexualstrafrecht
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06.

Exhibitionistische Handlungen

Der Vorwurf exhibitionistischer Handlungen betrifft meist Vorfälle im öffentlichen Raum und wird von Betroffenen und Zeugen häufig unterschiedlich wahrgenommen und geschildert. Für die Verteidigung ist neben der Sachverhaltsaufklärung oft auch die Frage relevant, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Strafaussetzung oder therapeutische Auflage in Betracht kommt.

07.

Cybergrooming und Vorbereitungshandlungen

Die gezielte Kontaktaufnahme zu Kindern über das Internet mit dem Ziel eines späteren sexuellen Missbrauchs ist eigenständig unter Strafe gestellt. Grundlage der Ermittlungen sind hier regelmäßig Chatverläufe und andere digitale Kommunikationsdaten, deren rechtliche Einordnung – etwa hinsichtlich des erforderlichen Vorsatzes – häufig im Zentrum der Verteidigung steht.

08.

Verteidigung bei Falschbeschuldigungen und Aussage-gegen-Aussage

Nicht selten stehen sich im Sexualstrafrecht lediglich zwei sich widersprechende Aussagen gegenüber, ohne weitere objektive Beweismittel. In solchen Konstellationen kommt der aussagepsychologischen Bewertung, der Glaubhaftigkeit der Angaben und einer lückenlosen Verteidigungsstrategie besondere Bedeutung zu. Auch der Schutz vor vorschnellen Vorverurteilungen im beruflichen und privaten Umfeld ist hier ein wichtiger Bestandteil der anwaltlichen Beratung.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Sexualstrafrecht

Was soll ich tun, wenn ich eine Vorladung wegen des Vorwurfs einer Sexualstraftat erhalten habe?

Nehmen Sie noch keine Aussage bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft vor, auch nicht „nur zur Klärung des Sachverhalts“. Kontaktieren Sie stattdessen zeitnah einen Strafverteidiger, der zunächst Akteneinsicht beantragt und erst danach eine Verteidigungsstrategie festlegt. Vorschnelle Aussagen lassen sich später kaum korrigieren.

Nein. Als Beschuldigter haben Sie ein umfassendes Schweigerecht und sind zu keiner Aussage verpflichtet. Eine Aussage sollte grundsätzlich erst nach Akteneinsicht und in Abstimmung mit dem Verteidiger erfolgen, damit die eigene Position nicht unbedacht geschwächt wird.

Nach Erstattung einer Anzeige ermittelt die Staatsanwaltschaft zunächst den Sachverhalt, oft unter Einbeziehung von Zeugenaussagen, ärztlichen Befunden oder digitalen Beweismitteln. Am Ende steht die Entscheidung über Anklage, Einstellung des Verfahrens oder einen Strafbefehl. Eine frühzeitige Verteidigung kann bereits in diesem Stadium entscheidenden Einfluss auf den weiteren Verlauf nehmen.

Fehlen neben den sich widersprechenden Angaben von Beschuldigtem und mutmaßlich Geschädigtem weitere objektive Beweise, kommt der Glaubhaftigkeit der Aussagen eine zentrale Bedeutung zu. Hier ist eine sorgfältige aussagepsychologische Bewertung und eine konsequente Verteidigung besonders wichtig, um Widersprüche und Ungereimtheiten herauszuarbeiten.

Das hängt vom Einzelfall ab, etwa von der Schwere des Vorwurfs, der Beweislage und einer möglichen Fluchtgefahr. Auch ohne Untersuchungshaft können bereits während des Verfahrens berufliche oder private Folgen entstehen, etwa durch behördliche Mitteilungen an Arbeitgeber in bestimmten Berufsfeldern. Eine frühzeitige Verteidigung zielt auch darauf ab, solche Folgen möglichst zu begrenzen.

In vielen Verfahren werden Smartphones, Computer oder Cloud-Zugänge beschlagnahmt und ausgewertet. Die rechtliche Bewertung solcher Funde ist oft komplex, etwa im Hinblick auf die Frage, wer tatsächlich Kenntnis von bestimmten Inhalten hatte oder ob eine automatisierte Speicherung vorlag. Eine Verteidigung muss diese technischen Aspekte der Ermittlungen genau nachvollziehen können.

Diskretion hat in diesem Rechtsgebiet besondere Bedeutung, sowohl für Beschuldigte als auch für deren familiäres und berufliches Umfeld. Die Beratung und Verteidigung erfolgt vertraulich und persönlich, von der ersten Einschätzung nach Erhalt einer Vorladung bis zur Hauptverhandlung.

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