Ihr Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht
Ich berate und verteidige Unternehmen und ihre Leitungspersonen, Selbstständige und Angehörige freier Berufe
Das Wichtigste in Kürze
Im Laufe meiner anwaltlichen Tätigkeit hat sich das Wirtschaftsstrafrecht zu einem zentralen Schwerpunkt meiner Arbeit entwickelt.
Ich biete persönliche, diskrete und zielgerichtete Beratung im gesamten Bereich des Wirtschaftsstrafrechts, von der präventiven Beratung bis zur Verteidigung in Ermittlungs‑ und Hauptverfahren.
Überblick Wirtschaftsstrafrecht
01.
Betrug und Untreue
02.
Geldwäsche
03.
Korruption
04.
Subventionsbetrug
05.
Arbeitsstrafrecht
Wirtschaftsstrafrecht
06.
Arzt- und Medizinstrafrecht
07.
IT- und Datenschutzstrafrecht
08.
Steuerstrafrecht
09.
Vermögensabschöpfung
10.
Umweltstrafrecht
FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Wirtschaftsstrafrecht
Was zählt alles zum Wirtschaftsstrafrecht?
Zum Wirtschaftsstrafrecht gehören unter anderem Betrug und Untreue, Geldwäsche, Korruption (Amtsträgerdelikte und Korruption im geschäftlichen Verkehr), Subventionsbetrug, Arbeitsstrafrecht, Arzt- und Medizinstrafrecht, IT- und Datenschutzstrafrecht, Steuerstrafrecht, Vermögensabschöpfung sowie Umweltstrafrecht. Ich berate und verteidige in all diesen Bereichen Unternehmen, Leitungspersonen, Selbstständige und Angehörige freier Berufe.
Was passiert bei einem Ermittlungsverfahren wegen Untreue oder Betrug?
Betrug und Untreue basieren oft auf komplexen wirtschaftlichen Sachverhalten. Gerade bei unternehmerischen Risikoentscheidungen, die sich im Nachhinein als falsch erweisen, besteht die Gefahr, dass die Staatsanwaltschaft die Entwicklung rückblickend als vorhersehbar einstuft. Eine frühzeitige Verteidigung ist deshalb entscheidend, um dieser Rückschaufehler-Argumentation entgegenzutreten.
Wann drohen mir Ermittlungen wegen Geldwäsche?
Da bereits leichtfertiges Handeln strafbar ist und der Gesetzgeber den Vortatenkatalog abgeschafft hat, reicht oft schon eine Berührung mit dem Tatgegenstand, etwa eine Überweisung über das eigene Konto, für einen Anfangsverdacht. Wird die inkriminierte Herkunft festgestellt, kehrt sich die Beweislast faktisch teilweise um: Der Beschuldigte muss dann erklären, warum er die Anzeichen nicht erkannt hat. Eine frühzeitige Verteidigung ist daher wichtig, auch wegen drohender Sicherungsmaßnahmen für die Einziehung.
Welche Korruptionsdelikte werden im Wirtschaftsstrafrecht verfolgt?
Neben klassischen Amtsträgerdelikten (§§ 331 ff. StGB) gibt es die Abgeordnetenbestechung (§ 108e StGB), Korruption im Gesundheitswesen und Korruption im privaten geschäftlichen Verkehr (§§ 299 ff. StGB). Ein typischer Fall ist die Kickback-Zahlung an einen Einkäufer für die Auftragsvergabe. Im Ermittlungsverfahren geht es häufig darum, wie weit die Kenntnis im Unternehmen reicht und ob sogenannte schwarze Kassen existieren.
Was ist bei einem Vorwurf des Subventionsbetrugs zu beachten?
Subventionsbetrug (§ 264 StGB) ist rechtlich komplex, da die Grundlagen der Subventionsgewährung oft in schwer zugänglichen Richtlinien, Verordnungen oder EU-Rechtsakten geregelt sind. Häufig hat der Subventionsgeber die subventionserheblichen Tatsachen nicht eindeutig bezeichnet, was über § 4 SubvG relevant werden kann. Solche Verfahren erfordern eine genaue Prüfung der Rechtsgrundlagen im Einzelfall.
Können auch Unternehmen bzw. deren Geschäftsführung strafrechtlich belangt werden?
Ja. Verstöße im Bereich des Arbeitsstrafrechts, etwa gegen das Arbeitszeitgesetz, das Mindestlohngesetz oder die Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB), richten sich vorwiegend an Arbeitgeber und Geschäftsleitung. Ich verteidige sowohl beschuldigte Arbeitnehmer und Geschäftsführer als auch Unternehmen selbst, begleite interne Untersuchungen und koordiniere Verteidigungsteams.
Ein Beispiel aus der Praxis: Beweisverwertungsverbot nach einer Prüfung des Hauptzollamts, das zur Einstellung des Straf- und des Bußgeldverfahrens führte.
Was kann bei einer drohenden Vermögensabschöpfung oder Kontopfändung getan werden?
Ermittlungsbehörden können bereits vorläufig durch Beschlagnahme auf Vermögenswerte zugreifen, bevor eine gerichtliche Entscheidung über die endgültige Einziehung vorliegt. Das kann dazu führen, dass Konten eingefroren und Bargeld oder Wertgegenstände beschlagnahmt werden. Eine schnelle, aber gut geprüfte Reaktion der Verteidigung ist hier entscheidend, um existenzgefährdende wirtschaftliche Folgen abzuwenden.
Wie diskret läuft die Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht ab?
Gerade für Unternehmen, Führungskräfte und Angehörige freier Berufe steht neben der rechtlichen Verteidigung auch der Schutz der Reputation im Vordergrund. Ich biete eine persönliche, diskrete und zielgerichtete Beratung von der präventiven Beratung bis zur Verteidigung im Ermittlungs- und Hauptverfahren, um berufsrechtliche Konsequenzen und Reputationsschäden möglichst zu vermeiden.
Lassen Sie uns gemeinsam Ihre rechtlichen Herausforderungen meistern