Kontakt zum Fachanwalt für Strafrecht in Berlin
Wenn Sie eine Vorladung erhalten haben, wenn die Polizei vor der Tür stand oder ein Strafbefehl im Briefkasten lag, zählt vor allem eines: dass Sie zügig mit jemandem sprechen, der das Verfahren einordnen kann. Rufen Sie an unter 030 53217660 oder schreiben Sie mir über das Formular auf dieser Seite.
Was im ersten Gespräch passiert
Wir klären drei Dinge: worum es geht, in welchem Stadium das Verfahren steht und was als Nächstes zu tun ist. Häufig besteht der wichtigste Schritt zunächst darin, nichts zu tun. Wer als Beschuldigter zu einer polizeilichen Vernehmung geladen wird, muss dort nicht erscheinen und sich nicht zur Sache äußern. Erst die Akte zeigt, was die Ermittlungsbehörden tatsächlich in der Hand haben. Deshalb steht am Anfang fast jeder Verteidigung der Antrag auf Akteneinsicht.
Was Sie bereithalten sollten
Hilfreich ist alles, was ein Aktenzeichen trägt: die Vorladung, der Anhörungsbogen, ein Durchsuchungsbeschluss, der Strafbefehl. Dazu das Datum, an dem Sie das Schreiben bekommen haben. Bei einem Strafbefehl ist dieses Datum entscheidend, denn der Einspruch ist nur innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung möglich (§ 410 Abs. 1 StPO).
Kanzlei und Einzugsgebiet
Die Kanzlei liegt in der Fanny-Zobel-Straße 11 in 12435 Berlin, im Ortsteil Alt-Treptow. Ich verteidige vor den Berliner Gerichten, insbesondere vor dem Amtsgericht Tiergarten in der Turmstraße 91, das für Strafsachen aus dem gesamten Stadtgebiet zuständig ist, und vor den Berliner Landgerichten. Mandate außerhalb Berlins übernehme ich ebenfalls. Einen Überblick über meine Schwerpunkte finden Sie unter Strafverteidiger Berlin.
Kosten der Verteidigung
Was eine Verteidigung kostet, hängt vom Verfahren ab. Die gesetzlichen Gebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Über eine Vergütungsvereinbarung spreche ich offen und vor der Mandatsübernahme. Wer die Kosten nicht selbst tragen kann, sollte mich darauf ansprechen, dann prüfen wir die Beiordnung als Pflichtverteidiger.