Anwalt Cyberkriminalität und IT-Strafrecht
Verteidigung bei Vorwürfen aus dem Computer- und Internetstrafrecht
Das Wichtigste in Kürze
Ein Verfahren wegen Cyberkriminalität beginnt fast immer mit einem Zugriff auf Technik. Rechner, Telefon und Datenträger sind weg, oft bevor überhaupt klar ist, was genau vorgeworfen wird.
Überblick Cyberkriminalität
01.
Ausspähen und Abfangen von Daten (§§ 202a bis 202d StGB)
02.
Computerbetrug (§ 263a StGB)
03.
Datenveränderung und Computersabotage (§§ 303a, 303b StGB)
04.
Phishing, Fake-Shops und Finanzagenten
05.
Der Ermittlungsansatz IP-Adresse (§§ 100g, 100j StPO)
06.
Durchsuchung und Durchsicht von Datenträgern (§ 110 StPO)
07.
Verschlüsselte Kommunikation und Beweisverwertung
08.
Kryptowährungen, Geldwäsche und Einziehung
09.
Äußerungsdelikte im Netz und Doxing (§ 126a StGB)
10.
Unternehmen, Verantwortliche und interne Untersuchungen
FAQ, häufig gestellte Fragen zum IT-Strafrecht
Die Polizei hat meinen Rechner und mein Handy mitgenommen, was jetzt?
Widersprechen Sie der Durchsuchung nicht, widersprechen Sie aber ausdrücklich der Beschlagnahme, damit die Geräte nur sichergestellt und richterlich überprüft werden. Machen Sie keine Angaben zur Sache. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss aushändigen und rufen Sie sofort einen Strafverteidiger an. Je früher geprüft wird, wie weit der Beschluss reicht, desto eher lässt sich der Zugriff begrenzen und die Rückgabe der Geräte erreichen. Erreichbar unter 030 53217660.
Muss ich das Passwort für mein Handy oder meinen Rechner herausgeben?
Nein. Niemand muss an der eigenen Überführung mitwirken, und dazu gehört auch die Herausgabe von Passwörtern und die Entsperrung von Geräten. Aus der Weigerung darf kein Nachteil bei der Beweiswürdigung hergeleitet werden. Anders liegt es bei biometrischer Entsperrung, deren Zulässigkeit umstritten ist. Klären Sie das mit Ihrem Verteidiger, bevor Sie etwas freigeben.
Reicht eine IP-Adresse als Beweis?
Für sich genommen nicht. Über § 100g und § 100j StPO führt die Ermittlung von der IP-Adresse zum Anschlussinhaber, nicht zum Nutzer. In Haushalten, Büros und Praxen greifen mehrere Personen auf denselben Anschluss zu. Hinzu kommen Fehler bei Zeitstempeln und Zeitzonen sowie Zuordnungen aus dem Ausland, deren Zustandekommen in der Akte oft nicht dokumentiert ist. Die Belastbarkeit dieser Kette gehört als Erstes geprüft.
Was ist Computerbetrug und wie unterscheidet er sich vom Betrug?
Der Betrug nach § 263 StGB setzt die Täuschung eines Menschen voraus. Beim Computerbetrug nach § 263a StGB wird stattdessen das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs beeinflusst, etwa durch unbefugte Verwendung von Daten. Der Strafrahmen reicht bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, über § 263a Abs. 2 gelten die besonders schweren Fälle des Betrugs entsprechend. Bereits die Vorbereitung ist nach Absatz 3 strafbar.
Ich habe unwissentlich mein Konto für fremde Zahlungen zur Verfügung gestellt, bin ich strafbar?
Das hängt am subjektiven Tatbestand. Strafbar sind Betrug, Computerbetrug und Geldwäsche nur bei Vorsatz, bei der Geldwäsche genügt allerdings Leichtfertigkeit. Entscheidend ist deshalb, wie der Kontakt zustande kam, was versprochen wurde und welche Anzeichen erkennbar waren. Diese Verfahren enden häufig mit einer Einstellung, wenn der Ablauf früh und vollständig dargelegt wird. Vor jeder Erklärung gegenüber Polizei oder Bank sollten Sie anwaltlichen Rat einholen.
Welche Strafe droht beim Ausspähen von Daten?
§ 202a StGB sieht Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor. Das Abfangen von Daten nach § 202b und die Datenhehlerei nach § 202d liegen im selben Bereich, das Vorbereiten nach § 202c bei bis zu zwei Jahren. Voraussetzung des § 202a ist, dass die Daten gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert waren und diese Sicherung überwunden wurde. Fehlt es daran, scheidet der Tatbestand aus.
Sind Daten aus verschlüsselten Diensten oder aus dem Ausland verwertbar?
Die Rechtsprechung dazu ist in Bewegung und im Ergebnis für Beschuldigte häufig ungünstig. Das entbindet die Verteidigung nicht davon, die Entstehungskette offenzulegen und anzugreifen: Rechtsgrundlage der Erhebung, Übermittlungsweg, Vollständigkeit der Datensätze und Nachvollziehbarkeit der Zuordnung. Gerade weil solche Daten oft das gesamte Verfahren tragen, entscheidet sich hier viel.
Verteidigen Sie auch außerhalb von Berlin?
Ja. Meine Kanzlei sitzt in Berlin, im IT-Strafrecht verteidige ich bundesweit, weil die Verfahren selten an einen Ort gebunden sind. Angrenzende Vorwürfe aus dem unternehmerischen Umfeld behandle ich auf der Seite zum Wirtschaftsstrafrecht in Berlin.
Sprechen wir über Ihren Fall, bevor Sie etwas freigeben