Jasper Graf von Schlieffen - Anwalt und Fachanwalt für Strafrecht - Strafverteidiger Berlin

Kanzlei für Strafrecht in Berlin

Engagement

Vertrauenswürdige Strafverteidigung

Portrait Jasper Graf von Schlieffen
Ich bin auf Strafrecht spezialisiert. Mit meiner Expertise und meiner Erfahrung stehe ich meinen Mandanten als Berater und Vertreter ihrer Interessen zur Seite. Als unmittelbarer und gut zu erreichender Ansprechpartner suche ich im Dialog mit meinen Mandanten nach der bestmöglichen Lösung und entwickle eine Strategie für die Erreichung der gemeinsam abgesteckten Ziele.

​​ Kommunikation ist nicht nur wichtig im Verhältnis zum Mandanten, sie ist auch wichtig im Umgang mit der Gegenseite, Aufsichtsbehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichten. Nicht selten lassen sich mit Hilfe von geschickter, aber stets offener und fairer Kommunikation, die im Strafverfahren erlaubt und sogar durchaus erwünscht ist (§ 257b StPO), die angestrebten Ziele schnell und ressourcenschonend erreichen.

​ Wo das nicht möglich ist, weil der Fall es nicht hergibt oder die Kommunikation verweigert wird, und der Konflikt unvermeidlich ist, muss er konsequent und kompetent ausgetragen werden, um die Interessen des Mandanten durchzusetzen. ​

Dies verlangt eine gründliche Aufbereitung des Sachverhalts und Durchdringung der rechtlichen Fragestellungen, um Schwächen der Ermittlungsergebnisse hervorheben und Entlastendes vorbringen zu können.

Durch eine sorgfältig geplante und durchgeführte Verteidigung ist es gelungen, die Freiheit und die Rechte vieler Mandanten effektiv zu verteidigen.

Frühe Verteidigung ist die beste Verteidigung. Je früher, desto besser.

Was Sie von mir erwarten können

Die Konfrontation mit einem strafrechtlichen Vorwurf ist eine schwierige und für die meisten Betroffenen sehr unübersichtliche Situation. Mein Anspruch ist, Sie sicher durch diese Krise zu begleiten und das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erreichen.

Erfolgreiche Strafverteidigung beruht auf der vertrauensvollen Zusammenarbeit von Anwalt und Mandant. Die Grundlage dafür sind Vertrauen, Offenheit und Fairness. ​

Das heißt von meiner Seite, dass ich ihnen zu höre, ihr Anliegen ernst nehme und wir auf Augenhöhe miteinander sprechen. Von ihrer Seite verlangt offene Kommunikation, dass Sie mir die benötigten Informationen zu Ihrem Fall geben. Selbstverständlich können Sie sich dabei auf meine Vertraulichkeit verlassen.

​ Offenheit bedeutet, dass ich Ihnen jauf der Grundlage des Akteninhalts, dem Gang des Verfahrens und ihrer Informationen jederzeit eine ehrliche und klare Einschätzung zu dem bestmöglichen Verteidigungsziel und der Strategie gebe, die uns dorthin führen soll. Ihre Sicht dazu ist wichtig, damit wir auf einen Nenner kommen.

Fairness heißt, dass wir eine klare Absprache zu einem Honorar treffen, das meinem zeitlichen Aufwand für Ihre Verteidigung und ihrer finanziellen Situation angemessen ist.
Portrait Jasper Graf von Schlieffen
Unsere Mission und Werte

Engagement für meine Mandanten

Ersteinschätzung

Schnelle Hilfe und Ersteinschätzung bei Vorladung, Hausdurchsuchung und U-Haft.

Erfahrung

Erfahrener Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht mit Spezialisierung auf komplexe Strafrechtsfälle.

Gerichtliche Vertretung

Langjährige Erfahrung im Strafrecht vor Berliner Gerichten und bundesweit.
Tätigkeitsschwerpunkte

Wobei ich Sie verteidige

Ich verteidige in Berlin und bundesweit, vom Ermittlungsverfahren bis zur Revision. Die folgenden Bereiche machen den größten Teil meiner Mandate aus.

Allgemeines Strafrecht

Körperverletzung, Diebstahl, Betäubungsmittel, Waffen, Tötungsdelikte. Verteidigung ab dem ersten Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft.

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Wirtschafts­strafrecht

Betrug, Untreue, Steuerhinterziehung, Insolvenzdelikte. Verfahren mit umfangreichen Akten, Durchsuchungen im Unternehmen und Fragen der Vermögensabschöpfung.

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Jugend­strafrecht

Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende. Ziel ist eine Lösung, die Schule, Ausbildung und den weiteren Weg nicht verbaut.

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Sexual­strafrecht

Verfahren, in denen häufig Aussage gegen Aussage steht. Diskrete Bearbeitung, sorgfältige Prüfung der Beweislage und Zurückhaltung nach außen.

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Ablauf

Wie eine Verteidigung bei mir beginnt

Der Ablauf ist in fast jedem Verfahren gleich. Was sich unterscheidet, ist das Tempo. Nach einer Durchsuchung oder Festnahme zählen Stunden, in anderen Fällen bleibt Zeit für eine ruhige Vorbereitung.

01

Erstkontakt

Sie rufen an oder schreiben. Wir klären, worum es geht, ob eine Frist läuft und wie dringend es ist. Ob Sie sich äußern sollten, sage ich Ihnen sofort.

02

Mandat und Akteneinsicht

Nach der Mandatsübernahme zeige ich die Verteidigung an und beantrage Akteneinsicht. Ab diesem Zeitpunkt läuft die Kommunikation mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht über mich.

03

Auswertung der Akte

Die Akte zeigt, was die Ermittlungsbehörden tatsächlich in der Hand haben. Wir gehen sie gemeinsam durch und besprechen, welche Beweise tragen und wo die Schwächen liegen.

04

Strategie

Schweigen, schriftliche Stellungnahme, Beweisanträge oder das Gespräch mit der Staatsanwaltschaft. Die Entscheidung treffen Sie, nachdem Sie Vor- und Nachteile kennen.

05

Abschluss oder Hauptverhandlung

Viele Verfahren enden ohne öffentliche Verhandlung, etwa durch Einstellung oder Strafbefehl. Kommt es zur Hauptverhandlung, wissen Sie vorher, was Sie erwartet und wie wir vorgehen.

Honorar

Was die Verteidigung kostet

Über Geld spreche ich früh und offen. Vor der Mandatsübernahme wissen Sie, welche Vergütung anfällt und was sie umfasst. Nachforderungen, mit denen Sie nicht gerechnet haben, gehören nicht zu meiner Arbeitsweise.

Vergütungs­vereinbarung

In Strafsachen arbeite ich in der Regel auf Grundlage einer Vergütungsvereinbarung. Sie orientiert sich am Umfang des Verfahrens, an der Aktenlage und am zeitlichen Aufwand. Die Höhe besprechen wir vorher.

Gesetzliche Gebühren

Ohne Vereinbarung gelten die Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Sie bilden den Aufwand einer Verteidigung häufig nur unvollständig ab, deshalb ist die Vereinbarung der Regelfall.

Pflicht­verteidigung

Liegt ein Fall notwendiger Verteidigung vor, kann ich als Pflichtverteidiger beigeordnet werden. Wichtig ist, den Antrag früh zu stellen, denn die Auswahl des Verteidigers liegt zunächst bei Ihnen.

Rechtsschutz­versicherung

Ob Ihre Versicherung eintritt, hängt von der Police und vom Vorwurf ab. Bei vorsätzlichen Delikten trägt der Straf-Rechtsschutz die Kosten meist nur, wenn es nicht zu einer Verurteilung wegen Vorsatzes kommt. Die Deckungsanfrage übernehme ich.

Häufige Fragen

Fragen, die vor dem ersten Termin kommen

Als Beschuldigter müssen Sie einer polizeilichen Vorladung nicht folgen und Sie müssen nichts sagen. Anders ist es bei einer Ladung durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht, dort besteht Erscheinenspflicht. Sprechen Sie mit mir, bevor Sie einen Termin wahrnehmen oder absagen.

Verhindern lässt sich die Durchsuchung nicht, Widerstand schadet nur. Sagen Sie, dass Sie sich nicht äußern und einen Verteidiger hinzuziehen wollen. Lassen Sie sich den Beschluss zeigen, widersprechen Sie ausdrücklich der Beschlagnahme und rufen Sie an, solange die Beamten noch im Haus sind.

So früh wie möglich. Im Ermittlungsverfahren werden die Weichen gestellt, oft bevor Betroffene überhaupt wissen, dass gegen sie ermittelt wird. Wer erst zur Hauptverhandlung einen Verteidiger sucht, verschenkt die wirksamsten Möglichkeiten.

Ein Strafbefehl steht einem Urteil gleich. Er wird rechtskräftig, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Die Frist läuft ab Zustellung, nicht ab dem Tag, an dem Sie den Umschlag öffnen. Lassen Sie ihn in jedem Fall prüfen.

Nach einer Festnahme entscheidet ein Richter über den Haftbefehl. Hier zählt jede Stunde, weil sich in dieser Phase entscheidet, ob die Haft vollzogen oder gegen Auflagen ausgesetzt wird. Angehörige sollten sofort anrufen, auch nachts oder am Wochenende.

Ja. Ich spreche und schreibe fließend Englisch, Besprechungen und Schriftverkehr sind auf Englisch möglich.

Team

Fachkundige Verteidigung

Portrait Jasper Graf von Schlieffen

Jasper Graf von Schlieffen

Anwalt und Fachanwalt für Strafrecht
Strafverteidiger

Über mich

Persönlicher Hintergrund

Im Rheinland geboren und später im Raum Frankfurt aufgewachsen, ist Berlin seit dem Sommer 1989 meine Wahlheimat. Ich bin mit einer Amerikanerin verheiratet, wir haben zwei bilinguale Kinder. Mein Englisch ist daher fließend in Wort und Schrift.

Das Interesse am Anwaltsberuf und besonders am Strafrecht wurde in der Anwaltsstation des Referendariats geweckt. Weisungsgebundenes Arbeiten erschien mir für den freien Beruf des Anwalts und Strafverteidigers nicht passend, deshalb habe ich von Anfang an als selbständiger Anwalt gearbeitet. In der Praxis der Strafverteidigung faszinieren mich zwei Dinge: die Begegnung mit Menschen aus ganz unterschiedlichen Lebenswelten und das pragmatisch lösungsorientierte Arbeiten.

Durch meine nebenberufliche Tätigkeit als Geschäftsführer des Organisationsbüros der Strafverteidigervereinigungen habe ich mein Interesse an der Rechtspolitik entdeckt. In dieser Zeit habe ich an zahlreichen Stellungnahmen zu Gesetzgebungsvorhaben im Straf- und Strafprozessrecht mitgewirkt und als Sachverständiger an Anhörungen im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages teilgenommen.

Werdegang

Studium

Marburg, Freiburg und Berlin, erstes Staatsexamen in Berlin.

Masterstudium

ERASMUS-Masterstudiengang Law and Economics in Hamburg, Gent und Madrid, Graduierung zum European Master in Law and Economics (EMLE) in Rotterdam.

Referendariat

Berlin und New York, zweites Staatsexamen in Berlin.

seit 1996

Zugelassen als Rechtsanwalt und seitdem überwiegend als Strafverteidiger tätig.

2000 bis 2019

Nebenberuflich Geschäftsführer des Organisationsbüros der Strafverteidigervereinigungen, dem Dachverband der regionalen Strafverteidigervereinigungen. Mitwirkung an der Ausrichtung des jährlich stattfindenden Strafverteidigertages.

seit 2005

Fachanwalt für Strafrecht.

seit 2013

Mitglied des Fachausschusses für Strafrecht der Rechtsanwaltskammer Berlin.

Veröffentlichungen

Beiträge und rechtspolitisches Engagement

Ich beteilige mich regelmäßig durch Beiträge und Kommentierungen an der fachlichen Diskussion im Straf- und Strafprozessrecht und bin ehrenamtlich als Mitglied des Fachausschusses für Strafrecht bei der Rechtsanwaltskammer Berlin tätig.

An der gemeinsamen Position der Strafverteidigervereinigungen zum Referentenentwurf über die Auswahl von Pflichtverteidigern arbeite ich mit. Legal Tribune Online hat darüber in dem Beitrag Wenn sich Richter ihre Lieblingsverteidiger aussuchen berichtet.

Criminal Law in Germany

in: Haidinger/Hubalek, Angloamerikanische Rechtssprache 3, Berlin/Wien 2000

Zeugen §§ 48 bis 71 StPO

Abschnitt in: Krekeler/Löffelmann/Sommer (Hrsg.), Anwaltkommentar StPO, 1. Auflage 2006, 2. Auflage 2009

Neues von der Widerspruchslösung

in: Strafverteidigung im Rechtsstaat, 25 Jahre AG Strafrecht des DAV, 2009

§§ 123-127, 130-140, 145-145d StGB

in: Leipold/Tsambikakis/Zöller, Anwaltkommentar StGB, 1. Auflage 2011, 2. Auflage 2015, 3. Auflage 2020

Contra: Keine zwangsweise Blutentnahme ohne Richtervorbehalt

in: Recht und Politik 2011, S. 17

Dokumentation im Ermittlungsverfahren

in: Freispruch Nummer 5, September 2014, S. 1

Darf man Nazis verteidigen?

in: Freispruch Nummer 7, September 2015, S. 14

Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe

mit Thomas Uwer, Policy Paper der Strafverteidigervereinigungen 2016

Opferbeteiligung im Strafverfahren

mit Thomas Uwer, Policy Paper der Strafverteidigervereinigungen 2017

Bestands- und Nutzungsdatenabfragen der Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden

in: Datenschutzberater 6/2024, S. 149

Frühe Verteidigung ist die beste Verteidigung

Wenn eine Vorladung, eine Durchsuchung oder ein Haftbefehl im Raum steht, entscheidet der erste Schritt über vieles. Rufen Sie an, bevor Sie sich gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft äußern.

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